Reisepass im Ausland verloren: Was tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung
Tuesday, June 2, 2026
Den Reisepass im Urlaub zu verlieren oder gestohlen zu bekommen ist eine stressige Situation – aber wer die richtigen Schritte kennt, kann das Problem schnell lösen und die Reise fortsetzen oder geordnet nach Hause zurückkehren. Hier ist der vollständige Leitfaden für Deutsche, die ihren Pass im Ausland verloren haben.
Was tun, wenn man den Reisepass im Ausland verliert?
- Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Polizei melden
- Persönlich bei der nächsten deutschen Botschaft oder dem nächsten Konsulat vorsprechen
- Die Reiseversicherung benachrichtigen
Wie meldet man den Passverlust im Ausland?
Bei Diebstahl: Sofort Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Dies ist der erste und wichtigste Schritt. Wer seinen Reisepass verliert, ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine Verlustanzeige bei den zuständigen Behörden aufzugeben. Wurde der Pass gestohlen, muss zusätzlich eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen, um den Verlust offiziell zu dokumentieren. Die Kopie dieser Anzeige ist unverzichtbar für alle weiteren Schritte.
Bei einfachem Verlust genügt in der Regel die Meldung direkt bei der deutschen Auslandsvertretung – eine Anzeige bei der örtlichen Polizei ist aber dennoch dringend empfohlen, da die Daten an Interpol und das Schengener Informationssystem übermittelt werden müssen, um einen Missbrauch zu verhindern.
Folgende Unterlagen sollten bei der Meldung vorgelegt werden:
- Vorhandene Ausweisdokumente (Personalausweis, Führerschein, Fotokopien des Reisepasses)
- Angaben zu Zeitpunkt und Ort des Verlusts oder Diebstahls
- Reiseunterlagen und Unterkunftsdaten
Sofort persönlich bei der nächsten deutschen Botschaft oder dem nächsten Konsulat vorsprechen. Pässe müssen in der Auslandsvertretung grundsätzlich persönlich beantragt werden – eine Online-Antragstellung ist nicht möglich. Das Auswärtige Amt stellt auf seiner Website ein vollständiges Verzeichnis aller deutschen Auslandsvertretungen weltweit mit Kontaktdaten und Notfallnummern bereit.
Die Reiseversicherung möglichst innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen. Viele Policen sehen strenge Meldefristen vor. Die Nummer der polizeilichen Verlust- oder Diebstahlanzeige wird für eine eventuelle Erstattung benötigt.
Wichtig: Wenn der Ausweis später doch wieder gefunden wird, muss man dies ebenfalls der Passbehörde mitteilen, damit der Eintrag in der nationalen Fahndungsdatei gelöscht wird.
Kann man für den Passverlust im Ausland entschädigt werden?
Der Verlust von Ausweisdokumenten im Ausland wird in der Regel nicht durch Reiseversicherungen gedeckt. Manche Auslandskranken- oder Reiseschutzbriefe übernehmen jedoch Kosten für Behördengänge, Passfotos oder zusätzliche Übernachtungen, wenn die Rückreise sich verzögert. Es empfiehlt sich, die eigene Police vor der Reise genau zu prüfen und im Schadenfall schnell zu handeln.

Wie bekommt man ein Ersatzdokument für die Rückreise?
Je nach Situation stehen zwei verschiedene Dokumente zur Verfügung:
Der Reiseausweis als Passersatz (RAP)
Dies ist das Standarddokument für die Rückreise nach Deutschland. Zur Rückkehr nach Deutschland kann ein „Reiseausweis als Passersatz" (RAP) ausgestellt werden. Wenn beglaubigte Fotokopien der verlorengegangenen Ausweispapiere vorgelegt werden können, ist eine sofortige Ausstellung möglich. Ohne diese Kopie muss grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden.
Diese Dokumente werden für die Dauer der Rückreise nach Deutschland, gegebenenfalls via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Der RAP wird von allen EU- und Schengen-Mitgliedstaaten beim Transit akzeptiert.
Der vorläufige Reisepass
Wer seine Reise fortsetzen oder in Drittländer weiterreisen möchte, kann einen vorläufigen Reisepass beantragen. Hierzu wird die Rückmeldung der Passbehörde am Wohnsitz in Deutschland benötigt, was gegebenenfalls einige Tage dauern kann. Dieser vorläufige Pass hat eine eingeschränkte Gültigkeit und ist nicht für alle Reiseziele geeignet.
Erforderliche Unterlagen
- Polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Kopie des verlorenen Passes oder anderer Identitätsnachweis)
- 1–2 biometrische Passfotos (3,5 × 4,5 cm)
- Rückflugticket oder Nachweis der geplanten Rückreise
- Zahlung der Konsulargebühren (in der Regel ca. 52 € während der Dienstzeiten, ca. 60 € außerhalb der Dienstzeiten – zahlbar in der jeweiligen Landeswährung)
Bearbeitungszeit: Der Reiseausweis als Passersatz zur einmaligen Rückkehr wird vor Ort in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen ausgestellt. Liegen beglaubigte Kopien der verlorenen Dokumente vor, ist die Ausstellung häufig noch am selben Tag möglich. Bei Verlust an Wochenenden oder Feiertagen kann der Reiseausweis als Passersatz frühestens am darauffolgenden Werktag ausgestellt werden.
Wichtige Einschränkung: Es gibt einige Länder, die bei der Ausreise einen Einreisestempel im Pass verlangen – als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen kann ein zusätzliches Ausreisevisum des jeweiligen Landes erforderlich sein, was die Rückreise weiter verzögern kann. Die Botschaft berät dazu im Einzelfall.
Was tun, wenn keine deutsche Botschaft oder kein Konsulat im Land verfügbar ist?
Falls man Hilfe in einem Land außerhalb der EU braucht, in dem das eigene Land keine Botschaft und kein Konsulat unterhält, kann man die Botschaft oder das Konsulat jedes anderen EU-Landes um Beistand bitten. In diesem Fall wird ein EU-Rückkehrausweis ausgestellt, mit dem die Heimreise angetreten werden kann.
Was tun nach der Rückkehr nach Deutschland?
So schnell wie möglich einen neuen Reisepass beantragen. Dies geschieht beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt am Wohnsitz. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen; für das Express-Bestellverfahren wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro erhoben, wodurch der Pass deutlich schneller verfügbar ist.
Alle Unterlagen aus dem Vorfall sorgfältig aufbewahren – polizeiliche Anzeige, Quittungen der Botschaft, Belege für entstandene Kosten – für eventuelle Versicherungsansprüche und spätere Nachweise.
Für künftige Reisen empfiehlt es sich, Kopien aller wichtigen Dokumente getrennt aufzubewahren, stets den Personalausweis als zusätzliches Ausweisdokument mitzuführen und den Hotelsafe für Reisedokumente zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, einen Reiseausweis als Passersatz zu bekommen?
In der Regel 1–3 Werktage. Wer eine Fotokopie des verlorenen Passes vorlegen kann, erhält das Dokument häufig noch am selben Tag. An Wochenenden und Feiertagen ist mit Verzögerungen zu rechnen, da deutsche Behörden für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind.
Kann ich den Antrag online stellen?
Nein. Der Antrag muss grundsätzlich persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt werden – eine Online-Antragstellung ist für Notfalldokumente nicht möglich. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren und sich über die genauen Abläufe zu informieren.
Deckt die Reiseversicherung alle Kosten bei Passverlust?
Nicht zwingend. Viele Standardversicherungen decken den Dokumentenverlust nicht automatisch ab. Umfangreichere Reiseschutzbriefe oder Auslandskrankenpolicen können Konsulargebühren, Passersatzkosten und zusätzliche Übernachtungen übernehmen. Die eigene Police sollte vor Reiseantritt sorgfältig geprüft werden.
Kann ich mit dem Reiseausweis als Passersatz in andere Länder reisen?
Nein. Der RAP berechtigt ausschließlich zur direkten Rückreise nach Deutschland und wird für Einreisen in Drittstaaten nicht akzeptiert. Wer seine Reise fortsetzen möchte, muss einen vorläufigen Reisepass beantragen – dieser erfordert jedoch die Zustimmung der deutschen Passbehörde und kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Was ist, wenn ich auch keinen Personalausweis dabei habe?
Die Botschaft muss in diesem Fall die Identität über die zuständige Passbehörde in Deutschland verifizieren, was die Bearbeitungszeit verlängert. Jeder verfügbare Identitätsnachweis – Führerschein, abgelaufener Ausweis, Fotokopien – sollte dennoch mitgebracht werden, da dies den Prozess beschleunigt.
Was passiert, wenn der Pass später wieder auftaucht?
Ein bereits als verloren oder gestohlen gemeldeter Pass darf nicht mehr verwendet werden. Er ist im Schengener Informationssystem sowie bei Interpol als ungültig registriert und erlaubt keine Grenzübertritte mehr. Der wiedergefundene Pass muss bei der Passbehörde abgegeben werden.
War der Passverlust nicht Ihr einziger Reiseärger?
Wenn Sie zusätzlich einen Flugausfall mit mindestens 3 Stunden Verspätung erlitten haben oder Ihr Flug kurzfristig gestrichen wurde (weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug), haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004, die für alle Flüge ab oder nach einem EU-Flughafen gilt.
Voraussetzung ist, dass die Airline selbst für die Störung verantwortlich ist – etwa bei Streik des eigenen Personals oder technischen Defekten am Flugzeug. Liegt die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft – zum Beispiel Streik der Fluglotsen oder extreme Wetterbedingungen – besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Unsicher, ob Sie Anspruch haben? Prüfen Sie Ihren Flug mit dem Button unten und erfahren Sie, ob Ihre Reiseunterbrechung einen Anspruch auf bis zu 250 €, 400 € oder 600 € Entschädigung begründet – je nach Flugstrecke. Wenn ja, können Sie Ihren Anspruch einfach anmelden, damit unser Team sofort mit der Bearbeitung beginnt – kein Erfolg, keine Kosten. Für Sie also kein Risiko.

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